Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss. Grundsätzlich kann er also bis zum Ende des Verfahrens in der Sache schweigen. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.
Tagtäglich geschehen Streitigkeiten in der Öffentlichkeit, sei es unter Freunden oder Lebenspartnern oder unter Eheleuten. Dabei werden verschiedene Sätze benutzt, die einem entweder einschüchtern lassen oder diese als Druck auf die Person ausgeübt werden. Nicht alles was wir in der Öffentlichkeit als Bedrohung auffassen, ist jedoch im rechtlichen Sinne Bedrohung.
Recht & Gesetz haben die Medien schon längst erobert. Es gibt zahlreiche Informationen z.B. zum richtigen Vererben, zu Patientenverfügungen, zur Güterverteilung in der Ehe, zum Reiserecht, usw.. Doch das Strafrecht ist ein Tabu.